Der Hessische Landtag hat heute in Zweiter Lesung den von der Landesregierung eingebrachten Entwurf für das „Vierzehnte Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer und Änderung befristeter Rechtsvorschriften“ beraten.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag, Gerald Kummer, sagte dazu am Dienstag im Landtag: „Wir waren schon immer für eine Evaluation von Gesetzen, aber eine prinzipielle Mindesthaltbarkeit von Gesetzen lehnen ab. Die Befristung von Gesetzen hat ein klar formuliertes Ziel: die Reduzierung von Verwaltungsvorschriften. Die gängige Praxis aber führt zum genauen Gegenteil und das Prinzip ad absurdum.“ Dennoch zeige sich die Landesregierung vom Votum der renommierten Bertelsmann Stiftung, dass die Befristung von Gesetzen insbesondere zu mehr Bürokratie führe, völlig unbeeindruckt. Kummer kritisierte, dass es keine inhaltlichen Kriterien gebe, die die Festlegung der Länge von Befristungen begründen. Vielmehr sei das Gegenteil der Fall. „Warum hat denn die schwarzgrüne Koalition beispielsweise im Ausschuss die von der SPD beantragte Begrenzung der Verlängerung des Wohnraumförderungsgesetzes oder auch des Krankenhausgesetzes abgelehnt? Für mich zeigt das, welche geringe Priorität der Wohnungsbau für diese Landesregierung hat“, ärgerte sich Kummer. Auch das Krankenhausgesetz bedürfe dringend einer Bearbeitung, insbesondere in Hinblick auf die personelle Ausstattung von Krankenhäusern. Die dringend benötigte Reform werde jedoch von der Landesregierung um weitere sieben Jahre verzögert.